Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)

Unsere Leistungen

Liegenschaftsvermessungen in Baden-Württemberg

 • Flurstückszerlegungen / Grundstücksteilungen

 • Grenzfeststellungen

 • Gebäudeaufnahmen

 • Baulandumlegungen

 • Vermessung langgestreckter Anlagen

Wir beraten Sie gerne über Katastervermessungen und Grenzfeststellungen, sowie die dazügehörigen Gebührensätze. 

Flurstückszerlegung / Grundstücksteilung

Bei einer Flurstückszerlegung wird ein Flurstück durch eine neue Grenze in mehrere Flurstücke aufgeteilt. Nach der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters kann der Grundstückseigentümer einen Antrag auf Übernahme in das Grundbuch stellen.

Grenzfeststellung

Unter einer Grenzfeststellung versteht man das Prüfen und Vorzeigen der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücksgrenze. Hierbei werden vorhandene Grenzpunkte gesucht und messtechnisch auf ihre Richtigkeit geprüft. Fehlende Grenzpunkte werden auf Wunsch des Antragstellers wieder in der Örtlichkeit gesetzt. Gültige Grenzpunkte sind Granitsteine, Kunststoffmarken und Messingbolzen (mit "Grenzpunkt"-Gravur).

Gebäudeaufnahme

Dauerhaft errichtete Gebäude sind für das Liegenschaftskataster in ihrer genauen Lage nach Erstellung aufzunehmen. Die Gebäudeaufnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und dient sowohl der Eigentumsssicherung als auch Planungszwecken.

Baulandumlegung

Eine Baulandumlegung kann in einem gesetzlichen Verfahren nach § 45 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) oder auf freiwilliger Basis erfolgen. Der Zweck einer Baulandumlegung nach § 45 BauGB ist es, im Geltungsbereich eines Bebauungsplans zweckmäßig gestaltete Bauplätze zu schaffen. 

Vermessung langgestreckter Anlagen

Bei langgestreckten Anlagen handelt es sich um Straßen, Leitungstrassen oder Gleisanlagen. Die Erfassung des IST-Zustandes und die Regelung der Eigentumsverhältnisse gehört ebenfalls zu den hoheitlichen Tätigkeiten und erfolgt nach Fertigstellung durch eine Schlussvermessung. Hierbei werden die Grenzen der durch den Ausbau in Anspruch genommenen Flächen neu vermessen bzw. festgestellt.